eigentlich

eigentlich

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1ei|gent|lich ['ai̮gn̩tlɪç] <Adj.>:
wirklich, tatsächlich:
der eigentliche Zweck, Sinn, Grund; die eigentliche Ursache; ihr eigentlicher Name ist Cordula; die eigentliche (nicht übertragene) Bedeutung des Wortes.
  2ei|gent|lich ['ai̮gn̩tlɪç] <Adverb>:
1. in Wirklichkeit:
sie heißt eigentlich Friederike, aber alle nennen sie Fritzi.
2. im Grunde, bei genauer Betrachtung:
ich musste zugeben, dass er eigentlich recht hatte; eigentlich geht das nicht; dafür müsste man ihn eigentlich bestrafen.
Syn.: an und für sich, im Prinzip, streng genommen.
  3ei|gent|lich ['ai̮gn̩tlɪç] <Partikel>:
1. dient in Fragesätzen dazu, auszudrücken, dass man sich einer gewissen Unvermitteltheit der Frage durchaus bewusst ist oder dass man aus einer gewissen freundlichen Anteilnahme heraus fragt: wie ist die Sache damals eigentlich ausgegangen?; wo wohnt ihr eigentlich?; wie geht es ihm eigentlich?; bist du eigentlich verheiratet?; ist das eigentlich erwiesen?
2. dient in vorwurfsvollen Fragen dazu, Empörung oder Entrüstung auszudrücken: was denkst du dir eigentlich [dabei]?; wer sind Sie eigentlich?

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ei|gent|lich 〈Abk.: eigtl.〉
I 〈Adj.〉 wahr, wirklich ● die \eigentliche Bedeutung dieses Wortes; sein \eigentlicher Beruf ist Schlosser; die \eigentliche Frage ist ja die ...; sein \eigentlicher Name ist ...
II 〈Adv.〉
1. im Grunde genommen, wenn man es recht bedenkt, streng genommen, genau gesagt
● \eigentlich hast du Recht; das ist ihr Künstlername, \eigentlich heißt sie ...; \eigentlich sollte man sich nicht darum kümmern; \eigentlich wollen wir nur ein Stündchen bleiben
III Abtönungspartikel; abschwächend〉 was ist \eigentlich geschehen?; was ist \eigentlich mit dir los?; was will er \eigentlich?
[→ eigen]

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1ei|gent|lich <Adj.> [mhd. eigenlich = eigen(tümlich); leibeigen]:
einer Sache in Wahrheit zugrunde liegend; tatsächlich, wirklich:
der -e Zweck war folgender;
ihr -er (richtiger) Name lautet anders;
die -e (wirkliche, ursprüngliche, wörtliche, nicht übertragene) Bedeutung eines Wortes;
ein -er (Math.;↑ echter 3) Bruch.
2ei|gent|lich <Adv.> [mhd. eigenlīche = ausdrücklich, bestimmt]:
a) in Wirklichkeit (im Unterschied zum äußeren Anschein) (Abk.: eigtl.):
er heißt e. Meyer;
b) im Grunde, genau genommen; an und für sich (Abk.: eigtl.):
e. hast du recht;
wir wollten e. (ursprünglich) nach München;
c) kennzeichnet einen meist halbherzigen, nicht überzeugenden Einwand, weist auf eine ursprüngliche, aber schon aufgegebene Absicht hin (Abk.: eigtl.):
ich habe e. keine Zeit;
e. wollten wir heute lernen.
3ei|gent|lich Partikel; unbetont:
a) verstärkt oder relativiert bes. in Fragesätzen eine gewisse Anteilnahme, eine vorwurfsvolle Äußerung (Abk.: eigtl.):
wie heißt du e. (überhaupt)?;
was denkst du dir e. (denn)?;
was willst du e. (überhaupt) hier?;
bist du e. noch bei Trost?;
b) signalisiert in Fragesätzen eine gewisse Beiläufigkeit, einen spontanen Einfall; nebenbei bemerkt, übrigens, was ich noch sagen wollte (Abk.: eigtl.):
kennen Sie e. diese Malerin?;
kannst du e. Klavier spielen?

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ei|gent|lich [I: mhd. eigenlich = eigen(tümlich); leibeigen; II: mhd. eigenlīche = ausdrücklich, bestimmt]: I. <Adj.> wirklich bedeutsam, einer Sache in Wahrheit zugrunde liegend, in Wirklichkeit relevant, ausschlaggebend; tatsächlich, wirklich: der -e Zweck war folgender; ihr -er (richtiger) Name lautet anders; da ist mir auf einmal der -e Grund meines Besuches bei dem Dekan wieder eingefallen (Hofmann, Fistelstimme 212); Das -e Vergnügen einer Reise sei das Erstaunen bei der Rückkehr (Fest, Im Gegenlicht 405); die -e (wirkliche, ursprüngliche, wörtliche, nicht übertragene) Bedeutung eines Wortes; ein -er (Math.; echter 3) Bruch; <subst.:> es geht ihm bei allem um das Eigentliche (Wesentliche). II. <Adv.> (Abk.: eigtl.) a) in Wirklichkeit (im Unterschied zum äußeren Anschein): er heißt e. Meyer; b) im Grunde, genau genommen; an und für sich (wenn jmd. keinen Grund nennen, keine Begründung geben will): e. hast du recht; Manchmal glaube ich, dass ich e. nur dich liebe (Bieler, Mädchenkrieg 438); er ist [recht] e. der Entdecker dieses Landes; wir wollten e. (ursprünglich) nach München, aber ...; c) kennzeichnet einen meist halbherzigen, nicht überzeugenden Einwand, weist auf eine ursprüngliche, aber schon aufgegebene Absicht hin: ich habe e. keine Zeit; e. wollten wir an diesem Tag einen Ausflug machen. III. Partikel; unbetont a) verstärkt oder relativiert bes. in Fragesätzen eine gewisse Anteilnahme, einen Vorwurf, eine beleidigende Äußerung: wie heißt du e. (überhaupt)?; was denkst du dir e. (denn)?; was willst du e. (überhaupt) hier?; bist du e. noch bei Trost? b) signalisiert in Fragesätzen eine gewisse Beiläufigkeit, einen spontanen Einfall; nebenbei bemerkt, übrigens, was ich noch sagen wollte: kennen Sie e. diese Malerin? kannst du e. Klavier spielen? ist er e. Vegetarier?

Universal-Lexikon. 2012.

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